„Die Entscheidung ist ein deutliches Signal an die Landesregierung, ihre bisherige Blockadehaltung aufzugeben“, erklärt Burhan Kesici, Vorsitzender des Islamrats für die Bundesrepublik Deutschland. Anlass ist eine Entscheidung (Az. 6 B 94.18 vom 20.12.2018) des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) über die Nichtzulassungsbeschwerde des Islamrats und des Zentralrats der Muslime (ZMD). Die Kläger hatten die Einrichtung des islamischen Religionsunterrichts als ordentliches Lehrfach in Nordrhein-Westfalen angestrebt. Das OVG Münster hatte die Klage abgewiesen und die Revision nicht zugelassen. Burhan Kesici weiter:
„Die obersten Verwaltungsrichter haben über die Nichtzulassungsbeschwerde des Islamrats und des ZMD hinaus gleich auch das Urteil des Nordrhein-Westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) mitkassiert. Das OVG hat seine Auffassung entscheidungstragend auf unzulässige Gesichtspunkte gestützt. Der Staat darf, wie die Bundesrichter jetzt zutreffend festgestellt haben, die theologische Kompetenz nicht vorgeben.
Diese Entscheidung begrüßen wir. Sie bestätigt die Auffassung des Islamrats.
Der Beschluss ist auch eine Ansage an die Politik, ihre bisherige Haltung auf den Prüfstand zu stellen. Die Einrichtung von islamischem Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach an öffentlichen Schulen und ihre Akzeptanz unter Musliminnen und Muslimen sollte auch der Politik ein wichtiges Anliegen sein. Muslimischen Eltern und ihren Kindern ist es wichtig, dass der Religionsunterricht von islamischen Religionsgemeinschaften verantwortet wird.
Die Landesregierung ist aufgefordert, sich an die verfassungsrechtlichen und höchstrichterlichen Vorgaben zu halten. Politische Ansichten haben bei einem so wichtigen Thema zurückzustehen.
Dem Islamrat ist es nach wie vor sehr wichtig, in dieser Angelegenheit Fortschritte zu erzielen, um die Beheimatung muslimischen Lebens in Deutschland weiter zu festigen. Es ist bereits bedenklich, dass diese Angelegenheit von Richtern entschieden werden muss.“
Köln, 22.12.2018