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OVG-Entscheidung ist nicht das Ende unserer Bemühungen

09.11.2017

„Das Gericht hat die Chance verpasst, den islamischen Religionsunterricht auf juristisch solide Beine zu stellen und die Institutionalisierung der islamischen Religionsgemeinschaften zu beschleunigen“, erklärt Burhan Kesici, Vorsitzendes des Islamrats für die Bundesrepublik Deutschland e.V., anlässlich der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster am heutigen Donnerstag, 9. November 2017, zum Verfahren des Islamrats und des Zentralrats der Muslime gegen das Land Nordrhein-Westfalen wegen der Einführung islamischen Religionsunterrichts. Burhan Kesici weiter:

„Die Entscheidung des Gerichts ist bedauerlich. Der Senat hat mit seinem Urteilsspruch die Chance verpasst, den islamischen Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen auf juristisch solide Beine zu stellen. Das aktuelle Beiratsmodell steht verfassungsrechtlich auf sehr dünnem Eis und ist allen voran ein politisches Konstrukt ohne Gewähr auf Dauerhaftigkeit. Vielmehr ist sie abhängig von der politischen Großwetterlage. Mithin ist er nur bedingt geeignet, muslimischen Schülerinnen und Schülern und ihren Eltern das notwendige Vertrauen zu geben in die Nachhaltigkeit des islamischen Religionsunterrichts an staatlichen Schulen.

Ein positiver Richterspruch hätte zudem die bereits überfällige Institutionalisierung der islamischen Religionsgemeinschaften in Deutschland beschleunigen können. Das wäre ein wichtiges Signal an die Muslime im Land gewesen und ein wichtiger Schritt hin zu ihrer weiteren Beheimatung in Deutschland. Dies ist leider ausgeblieben.

Nichtsdestotrotz bedeutet diese Entscheidung nicht das Ende unserer Bemühungen, weiter konstruktiv an der dauerhaften Etablierung eines islamischen Religionsunterrichts zu arbeiten. Wir werden uns auch in Zukunft nach bestem Wissen und Gewissen an diesem Prozess beteiligen, um für die muslimischen Schülerinnen und Schüler den qualitativ wie quantitativ bestmöglichen Religionsunterricht anbieten zu können. Insofern werden wir Modelle, die diesem Anspruch näherkommen, auch in Zukunft weiter unterstützen. Eine rote Linie ziehen wir nach wie vor dort, wo die Bekenntnisgebundenheit nicht mehr gegeben ist.

Der Senat hat die Entwicklungen der vergangenen Jahre nicht hinreichend gewürdigt: Weder wurde das von der Landesregierung in Auftrag gegebene Gutachten über die Islamische Religionsgemeinschaft NRW e.V. berücksichtigt, noch wurden Sachverständige gehört. Insofern hat das Gericht nicht alle relevanten Umstände in seine Urteilsfindung einfließen lassen, sondern der Landesregierung einen Bonus gewährt, das Gutachten weiterhin der Öffentlichkeit vorenthalten zu können. Ebenso wenig wurde das Selbstverständnis des Islamrats berücksichtigt.

Jetzt gilt es die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten. Über das weitere Vorgehen werden wir in aller Ruhe beraten.“

OVG-Entscheidung ist nicht das Ende unserer Bemühungen

9. November 2017

„Das Gericht hat die Chance verpasst, den islamischen Religionsunterricht auf juristisch solide Beine zu stellen und die Institutionalisierung der islamischen Religionsgemeinschaften zu beschleunigen“, erklärt Burhan Kesici, Vorsitzendes des Islamrats für die Bundesrepublik Deutschland e.V., anlässlich der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster am heutigen Donnerstag, 9. November 2017, zum Verfahren des Islamrats und des Zentralrats der Muslime gegen das Land Nordrhein-Westfalen wegen der Einführung islamischen Religionsunterrichts. Burhan Kesici weiter:

„Die Entscheidung des Gerichts ist bedauerlich. Der Senat hat mit seinem Urteilsspruch die Chance verpasst, den islamischen Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen auf juristisch solide Beine zu stellen. Das aktuelle Beiratsmodell steht verfassungsrechtlich auf sehr dünnem Eis und ist allen voran ein politisches Konstrukt ohne Gewähr auf Dauerhaftigkeit. Vielmehr ist sie abhängig von der politischen Großwetterlage. Mithin ist er nur bedingt geeignet, muslimischen Schülerinnen und Schülern und ihren Eltern das notwendige Vertrauen zu geben in die Nachhaltigkeit des islamischen Religionsunterrichts an staatlichen Schulen.

Ein positiver Richterspruch hätte zudem die bereits überfällige Institutionalisierung der islamischen Religionsgemeinschaften in Deutschland beschleunigen können. Das wäre ein wichtiges Signal an die Muslime im Land gewesen und ein wichtiger Schritt hin zu ihrer weiteren Beheimatung in Deutschland. Dies ist leider ausgeblieben.

Nichtsdestotrotz bedeutet diese Entscheidung nicht das Ende unserer Bemühungen, weiter konstruktiv an der dauerhaften Etablierung eines islamischen Religionsunterrichts zu arbeiten. Wir werden uns auch in Zukunft nach bestem Wissen und Gewissen an diesem Prozess beteiligen, um für die muslimischen Schülerinnen und Schüler den qualitativ wie quantitativ bestmöglichen Religionsunterricht anbieten zu können. Insofern werden wir Modelle, die diesem Anspruch näherkommen, auch in Zukunft weiter unterstützen. Eine rote Linie ziehen wir nach wie vor dort, wo die Bekenntnisgebundenheit nicht mehr gegeben ist.

Der Senat hat die Entwicklungen der vergangenen Jahre nicht hinreichend gewürdigt: Weder wurde das von der Landesregierung in Auftrag gegebene Gutachten über die Islamische Religionsgemeinschaft NRW e.V. berücksichtigt, noch wurden Sachverständige gehört. Insofern hat das Gericht nicht alle relevanten Umstände in seine Urteilsfindung einfließen lassen, sondern der Landesregierung einen Bonus gewährt, das Gutachten weiterhin der Öffentlichkeit vorenthalten zu können. Ebenso wenig wurde das Selbstverständnis des Islamrats berücksichtigt.

Jetzt gilt es die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten. Über das weitere Vorgehen werden wir in aller Ruhe beraten.“