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Islamrat begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Kopftuchverbot

13.03.2015

Der Vorsitzende des Islamrats für die Bundesrepublik Deutschland (IRD), Ali Kızılkaya, begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Kopftuchverbot und fordert unverzügliche Umsetzung des Urteils in die Praxis. Kızılkaya kommentierte die Entscheidung wie folgt:

“Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen ist mit der Religionsfreiheit nicht vereinbar. Eine abstrakte Gefahr reicht nicht mehr aus. Das ist zu begrüßen. Sorgen bereitet allerdings, dass nunmehr eine ‘hinreichend konkrete Gefahr’ für ein Kopftuchverbot ausreichen soll. Wann dies vorliegt, wird noch zu konkretisieren sein, kann aber je nach Stimmung unterschiedlich ausfallen.

Im Ergebnis ist die Entscheidung aber zu begrüßen. Die Richter haben unterstrichen, dass das Kopftuch weder die negative Glaubensfreiheit der Schülerinnen und Schüler noch das Elternrecht oder den staatlichen Erziehungsauftrag tangiert. Sehr zu begrüßen ist auch der mahnende Zeigefinger in Richtung Politik, dass die gleichheitswidrige Benachteiligung des Islam gegenüber anderen Religionen beendet werden muss.

Die Schlussfolgerung aus dieser Entscheidung kann nur die ersatzlose Streichung der Kopftuchverbote in den Ländern sein – je schneller, desto besser. Diese Gesetze haben bereits genug Schaden angerichtet.”

Islamrat begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Kopftuchverbot

13. März 2015

Der Vorsitzende des Islamrats für die Bundesrepublik Deutschland (IRD), Ali Kızılkaya, begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Kopftuchverbot und fordert unverzügliche Umsetzung des Urteils in die Praxis. Kızılkaya kommentierte die Entscheidung wie folgt:

“Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen ist mit der Religionsfreiheit nicht vereinbar. Eine abstrakte Gefahr reicht nicht mehr aus. Das ist zu begrüßen. Sorgen bereitet allerdings, dass nunmehr eine ‘hinreichend konkrete Gefahr’ für ein Kopftuchverbot ausreichen soll. Wann dies vorliegt, wird noch zu konkretisieren sein, kann aber je nach Stimmung unterschiedlich ausfallen.

Im Ergebnis ist die Entscheidung aber zu begrüßen. Die Richter haben unterstrichen, dass das Kopftuch weder die negative Glaubensfreiheit der Schülerinnen und Schüler noch das Elternrecht oder den staatlichen Erziehungsauftrag tangiert. Sehr zu begrüßen ist auch der mahnende Zeigefinger in Richtung Politik, dass die gleichheitswidrige Benachteiligung des Islam gegenüber anderen Religionen beendet werden muss.

Die Schlussfolgerung aus dieser Entscheidung kann nur die ersatzlose Streichung der Kopftuchverbote in den Ländern sein – je schneller, desto besser. Diese Gesetze haben bereits genug Schaden angerichtet.”