Vom Zeitpunkt, an dem der Pilger die Absicht zur Hadsch gefasst hat, in den Ihrâm-Zustand eingetreten ist und die Talbiyya ausgesprochen hat, müssen folgende Dinge unterlassen werden:
- jede Form von Sünde
- jedweder Streit
- Geschlechtsverkehr und alles, was dazu führen kann
- das Tragen von genähter Kleidung
- das Kürzen der Nägel
- das Auflegen von Parfum und anderen Düften
- die Rasur
- das Ausreißen von Pflanzen oder Blumenpflücken
- Bedeckung des Kopfes und der Füße (für Männer)
- Verschleierung des Gesichts (für Frauen)