Vermögenswerte wie vermietete Immobilien (auch Grundbesitz) sind von der Zakat ausgenommen. Wenn allerdings die Jahreserträge aus diesen Vermögensgütern die Nisâb-Grenze erreichen oder die Grenze durch Einbeziehung weiterer Vermögensgütern überschreiten, müssen 2,5% der Erträge als Zakat entrichtet werden.