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Fasten in der Schule

29.07.2010

Stellungnahme des Islamrats zur Frage des Fastens in der Schule 
 
Der Islamrat hat aufgrund des bevorstehenden Ramadans eine Stellungnahme verabschiedet, und möchte damit der immer wieder kehrenden Diskussion um das Fasten in der Schule einen positiven Beitrag leisten.
 
Die Stellungsnahme soll dazu dienen einen umfangreichen Überblick über das Fasten im Monat Ramadan zu bekommen.
 

 

Die Stellungnahme als .pdf-Datei

 
 
 
Inhalt
 
Anhang:
 
  
 
 
 
 
 
Der Ramadan ist für Muslime ein ganz besonderer Monat, eine Zeit vieler Segnungen. In diesem Monat fasten die Gläubigen von der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang. Dieses Fasten gehört zu den fünf Säulen des Islams. Am Ende des Monats wird das Ramadanfest gefeiert. Dies gehört mittlerweile auch in Deutschland zum Allgemeinwissen.
 
Bisher eher selten – dafür aber immer häufiger in den letzten Jahren – wurden in diesem Zusammenhang jedoch die Fragen thematisiert, inwieweit das Fasten auch für Schüler, insbesondere für Schüler der Abschlussklassen während der Prüfungsphase, verbindlich ist und ob es Ausnahmen von dieser Pflicht geben kann. Eine andere Frage ist die des Fastens in den Sommermonaten. Denn da sich aufgrund des Mondkalenders, auf dem die islamische Zeitrechnung beruht, der Fastenmonat jedes Jahr um zehn bis elf Tage nach vorne verschiebt, wird der Ramadan in den kommenden Jahren in die Sommerzeit fallen.     
 
 
 
Es gibt mehrere Gründe dafür, dass Lehrer erst in den letzten Jahren angefangen haben, das Fasten muslimischer Schüler zu problematisieren.
 
Zum einen liegt dies daran, dass die mehrheitlich muslimischen Migranten und ihre religiöse Praxis erst in diesem Jahrzehnt vermehrt die Aufmerksamkeit der öffentlichen Debatten erhalten. Noch vor 10 bis 15 Jahren ging man davon aus, dass mit der Rückkehr der „Gastarbeiter“ auch die als problematisch und fremd empfundene religiöse Lebensweise der Muslime das Land wieder verlassen würde – eine tiefergehende Beschäftigung mit solchen Themen erschien nicht notwendig.
 
Ein weiterer Grund liegt in der Art und Weise, mit der die Integrationsdebatte derzeit geführt wird. Schulen werden allgemein als wichtige Einrichtungen der Integration in die deutsche Gesellschaft betrachtet. Lehrer sehen sich deshalb oft in der Rolle derjenigen, die diese Integration vorantreiben sollen. Diese vermeintliche Verantwortung, gepaart mit einem oft anzutreffenden kulturalistischen Verständnis von Integration, führt nicht selten dazu, dass der kulturelle und religiöse Hintergrund der Schüler als Problem und Hindernis für den Schulalltag angesehen wird.
 
Dagegen spricht das Grundgesetz eine deutliche Sprache. In Artikel 4 GG ist nicht nur Religionsfreiheit im Sinne von Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit garantiert, sondern auch die ungestörte Religionsausübung. Hierzu hat sich das Bundesverfassungsgericht wie folgt geäußert: „Beide Absätze des Art. 4 GG enthalten ein umfassend zu verstehendes einheitliches Grundrecht. Es erstreckt sich nicht nur auf die innere Freiheit, zu glauben oder nicht zu glauben, sondern auch auf die äußere Freiheit, den Glauben zu bekunden und zu verbreiten. Dazu gehört auch das Recht des Einzelnen, sein gesamtes Verhalten an den Lehren seines Glaubens auszurichten und seiner inneren Glaubensüberzeugung gemäß zu handeln. Dies betrifft nicht nur imperative Glaubenssätze, sondern auch solche religiösen Überzeugungen, die ein Verhalten als das zur Bewältigung einer Lebenslage richtige bestimmen.“ (2 BvR 1436/02)
 
 
III. Bedeutung des Fastens für Muslime
 
 
Das Fasten ist eines der wichtigsten Gottesdienste (Ibâda) im Islam und damit ein wesentlicher Teil davon. Das Wort „Ibâda“ bedeutet unter anderem Loyalität, Dankbarkeit, Gefolgschaft und Ergebenheit gegenüber Gott und bezeichnet alle Gottesdienste, die im Koran und der Sunna aufgeführt sind. So heißt es im Koran:„Und die Dschinn und die Menschen habe ich nur dazu erschaffen, damit sie mir dienen.“ (Sure Zâriyât, [51:56]) 
 
Gottesdienste sind jedoch nicht nur von den Geschöpfen zu erfüllende feste Riten, sondern auch Zeichen des Glaubens (Îmân) und der Dankbarkeit (Schukr) gegenüber dem Schöpfer. Darauf wird unter anderem in folgenden Versen hingewiesen: „Ihr dient statt Allah nur Götzenbildern und setzt dabei eine Unwahrheit in Umlauf. Seht, diejenigen, denen ihr anstelle von Allah dient, vermögen euch nicht zu versorgen. Darum begehrt die Versorgung von Allah und dient ihm und dankt ihm; zu ihm kehrt ihr zurück.“ (Sure Ankabût, [29:17]) „Nein! Diene vielmehr Allah und sei einer der Dankbaren.“ (Sure Zumar, [39:66])
 
In diesem Sinne versucht der Gläubige, sich seiner Verantwortung vor Gott mit dem Gebet bewusst zu bleiben und ein Leben gemäß dem Vorbild der Propheten zu führen, um auf diese Weise seine Loyalität (Abd) gegenüber Gott zu bekunden und ein wertvolles Mitglied in der Gemeinschaft der Menschen zu sein. Gottesdienste wie das fünfmalige Gebet (Salâh), dessen erstes schon im Morgengrauen verrichtet wird, oder die Hadsch, von der der Gesandte Gottes sagte „Die Hadsch ist Anstrengung.“, sind nicht immer leicht. Jedoch betrachtet sie der Glaubende als Selbsterziehung und (Reife-) Prüfung zur positiven Persönlichkeitsentwicklung. Der Gedanke, dass er mit diesen Gottesdiensten dem von Gott beschriebenen Pfad folgt, macht diese leichter.
 
Ein wichtiger Aspekt drückt sich in der Eigenverantwortung des Muslims aus. Trotz der Bedeutung der Gottesdienste liegt es in seiner Hand, die Gottesdienste zu verrichten. Denn nur er muss im Jenseits für seine Entscheidungen Rede und Antwort stehen. Daraus folgt: Gottesdienste sind ein essenzieller Teil bzw. ein Zeichen des Glaubens, welche in erster Linie dem Menschen selbst nützen. Diese bewusst zu unterlassen, beeinträchtigt dadurch in gewichtiger Weise die Beziehung des Gläubigen zu seinem Schöpfer, wenn es auch nicht die Abkehr vom Glauben bedeutet.
 
 
Das arabische Wort für Fasten, „Siyâm“, bedeutet wörtlich „sich enthalten“. Das Fasten wurde für die Muslime im zweiten Jahr der Hidschra (Auswanderung von Mekka nach Medina) zur religiösen Pflicht: „O ihr, die ihr glaubt! Euch ist das Fasten vorgeschrieben, wie es den Menschen vor euch vorgeschrieben war; vielleicht werdet ihr gottesfürchtig. (Es geht um) abgezählte Tage; wenn einer unter euch aber krank oder auf Reisen ist, der faste die gleiche Anzahl von anderen Tagen. Und die, die es nur mit größter Schwierigkeit könnten, sollen zum Ausgleich einen Armen speisen. Und wer aus freien Stücken mehr als vorgeschrieben tut, tut es zu seinem Besten. Dass ihr fastet, ist euch zum Vorteil, wenn ihr es richtig begreift.“ (Sure Bakara, [2:183-184])
 
Ebenfalls gibt es zahlreiche gesicherte Überlieferungen (Prophetenworte), die das Fasten als eines der Pfeiler des Islams erläutern, als auch Überlieferungen, die sich mit dem Wesen und der Bedeutung des Fastens befassen. Der folgende Hadith, der in der Sammlung des Buchârî (gest. 870) überliefert wird, fasst die Grundelemente des Islams kurz zusammen: Der Gesandte Gottes sagte: „Der Islam basiert auf fünf Pfeilern: dem Zeugnis (Schahâda), dass es keine Gottheit außer Allah gibt, dem Gebet (Salâh), der Abgabe (Zakât), der Pilgerfahrt (Hadsch) und dem Fasten (Sawm/Siyâm) im Monat Ramadan.“(Buchârî). Insoweit ist das Fasten im Ramadan für Muslime wesentlich.
 
Im islamischenRecht (Fikh) bedeutet das Fasten, dass man sich von der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang allem enthält, dass das Fasten bricht, sprich der Nahrungsaufnahme, dem Geschlechtsverkehr und jeglichem üblen Tun. Das Gebot des Fasten ist für alle Muslime bindend, die aus Sicht des islamischen Rechts als mündig (mukallaf) angesehen werden können, also Muslime, die erstens geistig gesund und zweitens in die Pubertät eingetreten sind.
 
Die eigentliche Spiritualität des Fastens entspringt jedoch nicht dem bloßen Entsagen von Speise und Trank, sondern der Selbstdisziplinierung und dem Sich-Fernhalten von allem Verwerflichem. Der Ramadan versinnbildlicht diese grundlegende geistige und körperliche Reinigung. Ziel des Ramadans ist es unter anderem, sich am Ende des Monats von schlechten Angewohnheiten des Alltags befreit zu haben und sich über die eigenen problematischen Wesenszüge und deren Konsequenzen klar zu werden. Die positiven Veränderungen sollen sich natürlich auch auf die Zeit nach dem Ramadan erstrecken. Der Gesandte Gottes hat diesen Aspekt des Fasten wie folgt ausgedrückt: „Für Gott hat es keine Bedeutung, dass jemand, der das Lügen und den Betrug nicht unterlässt, sich des Essens und Trinkens enthält.“ (Buchârî) Im Ramadan wird der Muslim jedes Jahr von Neuem angeleitet, intensiver über den Sinn und die Bedeutung des irdischen Lebens mit Blick auf sein kommendes Leben im Jenseits bei Gott zu reflektieren (Zikr), d. h., sich Gottes jederzeit bewusst zu sein (Takwâ), woraus dann die Kraft zur Bewältigung des Alltags erwächst.
 
Neben dem schon erwähnten Verzicht auf die materiellen Lebensbedürfnisse ist demnach die Fastenzeit das wichtigste Erziehungsmoment, hin zu einer Ethik, die nicht nur dem einzelnen, sondern der Gemeinschaft zukommt. Die Familie, das Umfeld, die ganze Gemeinschaft hat Anspruch darauf, dass sich der Fastende in der Vermeidung von schädigenden Praktiken wie z. B. Spott, üble Nachrede, Gier, Geiz, Neid usw. übt. Wann wäre dafür eine bessere Zeit als der Ramadan, wo der Magen erleichtert und der Geist freier wird und beim abendlichen Fastenbrechen (Iftar) sowohl menschliche Abhängigkeit von Gottes Segnungen als auch tiefe Dankbarkeit für die (Lebens)Mittel, die uns so reichhaltig zur Verfügung stehen, tief im Inneren der menschlichen Seele gespürt wird? Gott hat das Fasten als eine Anstrengung, nicht aber eine Last und nicht für sich, sondern für den Menschen zum verbindlichen Gebot erhoben. 
 
Die Muslime sind verantwortlich für ihr Glaubensbekenntnis und ihre verbindlichen Riten, wie jeder andere Gläubige in seiner Glaubenswelt auch. In vielen Religionen ist das Fasten ein Mittel der Selbstwerdung und es fällt daher den Gläubigen der meisten Konfessionen leicht, dies gegenüber den jeweils anderen Gemeinschaften anzuerkennen und zu schützen. Diese wichtige Gemeinsamkeit wird seit Jahren in den Moscheen gepflegt, indem Nachbarn und alle anderen Interessierten zum Iftar (Fastenbrechen) willkommen geheißen werden. Gemeinsames Essen verbindet. 
 
Angesichts der Tatsache, dass Leben und Alltag komplex sind und etwa das Fasten an warmen und langen Sommertagen kein leichter Gottesdienst ist, gibt es viele Erleichterungen. Ausgenommen vom Fasten sind laut Sure Bakara Reisende, Kranke und solche, „die es nur mit größter Schwierigkeitkönnten“.
 
Als Reisender gilt allgemein, wer sich mehr als 90 km von seinem Wohnort entfernt. Aufgrund der Mühen einer Reise kann der Reisende das Fasten aussetzen und später nachholen. Eine ähnliche Erleichterung gilt während der Reise im Übrigen auch für das täglich fünfmalige Gebet: Zwei Gebete werden (das Mittags- und Nachmittagsgebet bzw. das Abend- und Nachtgebet) zusammen gelegt, so dass anstelle von fünf nur drei Gebetszeiten pro Tag anfallen. Mehr zu tun, ist nicht immer besser, denn ein Prinzip der islamischen Theologie heißt: Nimm die Erleichterungen an, und das Leichtere ist dem Schwereren vorzuziehen.
 
Zu der Gruppe von Menschen, „die es nur mit größter Schwierigkeit könnten“, werden insbesondere alte Menschen gezählt, die nicht in der Lage sind, zu fasten. Diese und chronisch Kranke, die nicht fasten können, zahlen als Ersatz die „Fidya“. Das heißt, für jeden nicht gefasteten Tag wird ein Armer gespeist bzw. ihm der dafür festgelegte Betrag gespendet.
 
Ebenfalls sind per Analogieschluss, „Kiyâs“, einer anerkannten Auslegungsmethodik im islamischen Recht, Schwangere, Stillende und Menstruierende vom Fasten ausgenommen. Sie müssen sogar erst recht darauf verzichten, wenn das Fasten dem ungeborenen oder zu stillenden Kind schaden könnte.
 
Auch Fastende, die körperlich schwere Arbeiten verrichten, können laut Ansicht zahlreicher Gelehrter das Fasten aussetzen und zu einem späteren Zeitpunkt nachholen bzw. die Fidya entrichten.   
 
Bezüglich der Art und dem Grad der Hinderung bzw. Ausnahmesituation, in der man das Fasten unterlässt bzw. unterbricht, gibt es verschiedene Ansichten. Die hanafitische Rechtsschule, der die meisten türkischstämmigen und damit die Mehrheit der Muslime in Deutschland angehören, orientiert sich hier am Prinzip des „Istihsân“. Diesem Prinzip zufolge soll – grob gesagt – das Einfachere vorgezogen werden. Man geht z. B. davon aus, dass ein jeder Zustand, der zu einer Krankheit/Behinderung führen könnte oder dem Fastenden in anderer Weise schadet, als Grund gewertet wird, das Fasten zu unterbrechen. In diesem Fall werden, sofern keine dauerhafte Hinderung besteht, die nicht gefasteten Tage nachgeholt. Ansonsten gilt dasselbe wie für alte Menschen, die nicht fasten. Andere Rechtsschulen stehen dieser Argumentation allerdings skeptisch gegenüber, da sie zu subjektiv erscheint und zu Missbrauch führen könne.
 
 
Der Ramadan ist für die Muslime ein besonderer Monat. Folgende Hadithe machen dies deutlich: Auf die Frage des Abû Umâma, der nach einem Gottesdienst fragte, für den ihn Allah reich belohne, antwortete der Gesandte Gottes: „Ich empfehle dir das Fasten, denn nichts gleicht ihm.” (Nasâî) Gemäß einem anderen Hadith kann das Fasten die Vergebung aller Sünden bewirken: „Wer im Ramadan aus reinem Glauben und Anerkennung nur von Gott erwartend fastet, dem werden seine vergangenen Sünden vergeben.” (Buchârî)
 
Im Ramadan befindet sich die Kadr-Nacht, die – so der Koran – „besser als tausend Monate“ (Sure Kadr, [97:3]) ist und in der der Prophet die erste Offenbarung empfing. Deshalb gilt der Ramadan nicht nur als Monat des Fastens, sondern auch als der Monat des Korans und damit der großen Segnungen Gottes für die Menschheit.  
 
Der Ramadan hat in der islamischen Kultur eine besondere, die gesamte Gesellschaft umfassende Wirkung. Deshalb wundert es nicht, dass die Fastenzeit und andere Bräuche des Ramadans wie das Tarâwih-Gebet, die täglichen gemeinsamen Koranlesungen (Mukâbala) in der Moschee und die erhöhte Spendenbereitschaft auch von solchen Muslimen beachtet werden, die bei der Befolgung anderer Gebote sonst eher nachlässig sind. Insbesondere für die muslimische Familie ist der Ramadan eine Zeit, in der sie stärker zusammenwächst. Durch die morgigen Sahûr-Essen und die abendlichen Iftar-Essen erhalten die Familienmitglieder die Gelegenheit, einen Gottesdienst gemeinsam zu begehen. Weiter werden Verwandte, Nachbarn und Freunde zu den Iftar-Essen eingeladen und somit die Atmosphäre der Nähe gefördert. Viele Familien laden fast jeden Abend Gäste zu sich ein. Diese Einladungen finden aber nicht nur innerhalb des familiären Kreises statt, auch viele Moscheegemeinden pflegen diesen Brauch als Teil der muslimischen Kultur.
 
Für Kinder hat die Zeit des Ramadans eine prägende Wirkung. Der Ramadan wird mit Aufregung erwartet, er schafft Gemeinschaft und erinnert an das Wesentliche im Jahreskreis. Viele Erwachsene erinnern sich gerne an den Tag, an dem sie zum ersten Mal einen ganzen Tag gefastet haben, nachdem sie es zuvor an einigen Tagen oder zu verkürzten Tageszeiten erprobt hatten. Jeder Abend ist ein Fest mit den Eltern, Nachbarn, Verwandten und Bekannten. Obwohl der Islam aus theologischer Sicht keinerlei Initiationsriten kennt, kann die Wirkung solcher Erfahrungen für das zukünftige Erwachsenenleben positiv prägend sein. Die Aufmerksamkeit, die die Glaubenden gegenüber hungernden und leidenden Menschen ganz selbstverständlich entfalten, rührt zu einem Großteil daher, dass sie bereits als junge Menschen den Wert von Nahrung und Versorgung erfahren haben. Die Eltern brauchen daher nicht verstärkt mit weiteren Erziehungsmethoden auf die sozialen Missstände in der Gesellschaft zu verweisen. Der Ramadan ist ein sehr wohlwollender Erzieher ohne viele Worte.
 
Hinzuweisen ist an dieser Stelle auch an die spürbare Diskrepanz zwischen dem traditionell muslimisch geprägten Umfeld etwa eines mehrheitlich muslimisch bevölkerten Landes und der Situation in einem mehrheitlich nichtmuslimischen Umfeld in Deutschland. Kinder, Jugendliche sowie Erwachsene in einem mehrheitlich muslimischen Lebensumfeld erleben den Ramadan als Teil des alltäglichen Lebens, sie müssen sich nicht individuell darauf einstellen, sondern werden quasi automatisch von der Gesellschaft an das Fasten und den Ramadan herangeführt, während es im europäischen Kontext nicht immer leicht ist, einen Ausgleich zwischen persönlicher Religionspraxis und der säkularen Öffentlichkeit zu finden.          
 
Im Ramadan wird mehr als gewöhnlich gebetet, besondere Bittgebete (Duâ) werden gesprochen. Der Koran wird möglichst einmal ganz gelesen. Koranlesungen während dieses Monats finden in allen Moscheen statt. Auf diese Weise versucht der Fastende, seine Beziehung zu Gott zu festigen, sein Gottesbewusstsein (Takwâ) zu stärken und seinen Charakter zu konditionieren. Dies kommt z. B. in einem Hadith zum Ausdruck: „Das Fasten ist ein Schutz. Ein Fastender soll nichts Schlechtes reden und sich nicht ärgern. Wenn den Fastenden jemand beschimpft oder mit ihm streitet, soll er antworten: „Ich faste!” (Buchârî)
 
Aufgrund dieser Bedeutung für Gesellschaft und Individuum und des großen Verdienstes des Fastens als Gottesdienst bemühen sich viele Muslime, das Fasten auch dann fortzuführen, wenn sie einen triftigen Grund hätten, es auszusetzen.
 
 
 
 
In den nun fast fünfzig Jahren der Anwesenheit muslimischer Schüler an deutschen Schulen hat das Fasten dieser Schüler kaum Beachtung gefunden. Aus diesem Grund muss gefragt werden, ob das Fasten muslimischer Schüler, das bisher kaum Besorgnis bei Lehrern und Schulleitungen erregt hat, überhaupt ein ernstes Hindernis für einen „normalen“ Schulalltag ist?
 
 
Essgewohnheiten umzustellen, um positive Effekte sowohl in materieller als auch in psychologischer Hinsicht zu erzielen, ist ein Thema, welches uns nicht nur in den Publikationen der Gesundheitszentren tagtäglich begegnet. Von jungen Menschen nimmt man an, dass sie gesund sind, dennoch kann dies nicht von allen gesagt werden. Genauso wie für Erwachsene ist daher schon aus körperlichen Gründen eine Zeit veränderter Nahrungsaufnahme positiv zu werten. Darüber hinaus kommen dem jungen Menschen auch alle psychologischen Segnungen des Fastens zu, genauso wie den Erwachsenen, wie sie oben beschrieben wurden. Ein Sprichwort sagt: „Es ist noch nie jemand vor vollen Schüsseln verhungert“, das abendliche Iftar-Essen führt dem Körper alle notwendigen Stoffe zu.
 
Die Fastengebote wurden zudem in einem Land und unter Umständen verkündet, in denen das Einhalten des Fastens sicher eine größere Herausforderung darstellte, als heute im Leben des „Überflusses“, wie wir es in Europa genießen dürfen. Die Segnungen des Fastens können nur verstanden werden, wenn man das Gesamtkonzept im Auge behält und dabei der temporäre Verzicht auf Nahrung nicht die Hauptrolle spielt. Der Sufi sagt: „Das Fasten muss man schmecken“, und das ist keineswegs ein Widerspruch.
 
Im Ramadan folgen die Muslime – zumindest in den Sommermonaten – einem anderen Schlaf-Wach-Ryhtmus. Nachmittags eine gewisse Zeit zu ruhen, erscheint empfehlenswert, weil man durch das frühe Aufstehen zu Morgengebet und Sahûr-Essen den nächtlichen Schlaf verkürzt hat.
 
Was den Sport- und Schwimmunterricht (insbesondere am Nachmittag) während des Fastens betrifft, ist die Flexibilität der Schule und Sportlehrer gefragt. Ramadanbeginn und -ende sind bekannt. Im Gespräch mit den Verantwortlichen sollte es Möglichkeiten geben, die Problematik zu lösen, ohne dass einerseits der fastende Schüler benachteiligt und andererseits der Sportunterricht als verzichtbar betrachtet wird. Hier ist eine Abwägung zwischen zwei unterschiedlichen Gütern und der Individualentscheidung des Jugendlichen selbst notwendig.
 
Klassenfahrten und ähnliches hingegen sind einfacher zu handhaben, da hier laut koranischer Bestimmung das Fasten ausgesetzt werden kann.
 
Abschlussklassen, bei denen wichtige Prüfungen anstehen, bereiten wohl eher keine Probleme, da diese meistens in den Vormittagsstunden stattfinden. Es ist ohnehin geboten, vor dem Fastenbeginn das Sahûr-Essen zu sich zu nehmen, wie es der Gesandte Gottes empfohlen hat, dabei auf eine ausgewogene Ernährung zu achten und  ausreichend Flüssigkeit zu sich zu nehmen. Diese Praxis ist den Schülern bekannt, da sie je nach Alter allmählich an das Fasten herangeführt werden.
 
Schüler, aber auch Menschen im Arbeitsprozess werden mit einer verkürzten Nachtruhe konfrontiert, da durch das Sahûr-Essen und das abendliche Tarâwih-Gebet (beides übrigens freiwillige Gottesdienste) die Ruhezeiten eingegrenzt sind. In den Sommermonaten bedeutet dies eine Ruhezeit von etwa sechs Stunden, die durch das Ruhen am Nachmittag (oder kurz vor dem Iftar-Essen) ergänzt werden sollte. Wie gesagt, Sahûr-Essen und Tarâwih-Gebet sind nicht verpflichtend. Aber die meisten Muslime – auch jüngere Schüler – würden es nicht verpassen wollen, in der Gemeinschaft mit Eltern und Geschwistern das Sahûr-Essen zu sich zu nehmen, um sich so auf den Fastentag einzustimmen. Ähnliches gilt für das Tarâwih-Gebet. Es ist empfohlen, dieses Gebet, das üblicherweise 20 Gebetsabschnitte umfasst, mit der Gemeinschaft in der Moschee zu verrichten. Doch kann man es auch auf acht Gebetsabschnitte verkürzen. Genauso ist der abendliche Moscheebesuch freiwillig. Der mündige Gläubige, und dass sind auch die älteren Kinder, entscheiden dies von Fall zu Fall selbst.
 
 
Wie bekannt, verschiebt sich der Fastenmonat zudem jedes Jahr um zehn bzw. elf Tage, da sich die islamische Zeitrechnung nach dem Mondkalender richtet. Das bedeutet, dass in den kommenden Jahren in einigen Bundesländern der Fastenmonat ganz oder teilweise in die Sommerferien fällt (siehe Tabellen unten), weshalb die vermeintliche Problematik hinsichtlich des Schulalltags sich in dieser Zeit erübrigt.
 
 
 

 

Die Aspekte, unter denen das Fasten unterbrochen und verschoben werden kann bzw. soll, sind oben bereits angeführt worden. Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen kann eine allgemeine Befreiung vom Fasten für Schüler nicht ausgesprochen werden – es kommt jedes Mal auf den Einzelfall an. Nicht jeder Mensch hat die gleiche körperliche Verfassung. Das Fasten ist nach theologischen Grundsätzen kein Frohn, sondern das Gegenteil, eine Entlastung. Im Einzelfall liegt die Entscheidung im Ermessen des Betroffenen selbst. Die Grundlagen – der Koran und die Sunna – weisen dazu den Weg.
 
Es darf im Diskurs nicht vergessen werden, dass das Fasten, genauso wie jeder andere Gottesdienst, eine Angelegenheit zwischen dem Gläubigen und Gott ist. Dies impliziert auch, dass diese Entscheidung dem mündigen Fastenden von niemandem abgenommen werden kann. Eltern und islamische Religionsgemeinschaften einerseits und Schule andererseits können Empfehlungen abgeben, Zwang ist von beiden Seiten, rechtlich wie auch religiös ausgeschlossen.
 
Wenn ein Schüler etwa im Zuge des schulischen Lerndrucks oder der Witterungsverhältnisse oder der allgemeinen Kondition sich nicht in der Lage sieht zu fasten oder befürchtet, in diese Lage zu kommen, sich jedoch unsicher ist, kann er daran erinnert werden, dass es in seiner eigenen Verantwortung und individuellen Entscheidung liegt. Wird ein Schaden für den Schüler befürchtet, sollte die Empfehlung zum unterbrechen tendieren, da der Fastentag nachgeholt werden kann. Grundsätzlich ist aber die Fortsetzung des Fastens vorzuziehen.
 
Der verantwortliche junge Mensch, der durch sein Elternhaus entsprechend geprägt ist, wird das Fasten sicherlich nicht leichtfertig aufgrund einfacher Widrigkeiten aussetzen. Hier gilt der Hadith „Auch wenn die Muftis dir eine Fatwa geben, solltest du die Fatwa deines Herzens befolgen.“ (Ahmad bin Hanbal). Die Verantwortung vor Gott und der eigenen Würde ist der Leitpfad: „An diesem Tage werden die Menschen einzeln hervorkommen, um ihre Werke zu sehen. Und wer Gutes (auch nur) im Gewicht eines Stäubchens getan hat, wird es sehen. Und wer Böses (auch nur) im Gewicht eines Stäubchens getan hat, wird es sehen.“ (Sure Zilzâl, [99:6-8])
 
 
 
 
 
 
 
Anhang:
In den folgenden Übersichten werden die Fastentage angezeigt, die der Schüler in der Schule fasten müsste.
 
 
Bundesland
Sommerferien
Ramadan
Fastentage in der Schule
Baden-Württemberg
29.07. – 11.09.
11.08.-08.09.
0 Tage
Bayern
02.08. – 13.09.
0 Tage
Berlin
07.07./08.07. – 21.08.
13 Tage
Brandenburg
08.07. – 21.08.
13 Tage
Bremen
24.06. – 04.08.
21 Tage
Hamburg
08.07. – 18.08.
15 Tage
Hessen
05.07. – 14.08.
18 Tage
Mecklenburg-Vorpommern
12.07. – 21.08.
13 Tage
Niedersachsen
24.06. – 04.08.
21 Tage
Nordrhein-Westfalen
15.07. – 27.08.
8 Tage
Rheinland-Pfalz
05.07. – 13.08.
18 Tage
Saarland
05.07. – 14.08.
18 Tage
Sachsen
28.06. – 06.08.
21 Tage
Sachsen-Anhalt
24.06. – 04.08.
21 Tage
Schleswig-Holstein
12.07. – 21.08.
12 Tage
Thüringen
24.06. – 04.08.
21 Tage
 
 
  
 
 
 
 
Bundesland
Sommerferien
Ramadan
Fastentage in der Schule
Baden-Württemberg
28.07. – 10.09.
01.08. -29.08.
O Tage
Bayern
30.07. – 12.09.
0 Tage
Berlin
29.06./30.06. – 12.08.
11 Tage
Brandenburg
30.06. – 13.08.
10 Tage
Bremen
07.07. – 17.08.
8 Tage
Hamburg
30.06. – 10.08.
13 Tage
Hessen
27.06. – 05.08.
16 Tage
Mecklenburg-Vorpommern
04.07. – 13.08.
10 Tage
Niedersachsen
07.07. – 17.08.
8 Tage
Nordrhein-Westfalen
25.07. – 06.09.
0 Tage
Rheinland-Pfalz
27.06. – 05.08.
16 Tage
Saarland
24.06. – 06.08.
15 Tage
Sachsen
11.07. – 19.08.
6 Tage
Sachsen-Anhalt
11.07. – 24.08.
3 Tage
Schleswig-Holstein
04.07. – 13.08.
10 Tage
Thüringen
11.07. – 19.08.
6 Tage
 
 
 
 
 
Bundesland
Sommerferien
Ramadan
Fastentage in der Schule
Baden-Württemberg
26.07. – 08.09.
20.07.-18.08.
4 Tage
Bayern
01.08. – 12.09.
9 Tage
Berlin
20.06./21.06. – 03.08.
11 Tage
Brandenburg
21.06. – 03.08.
11 Tage
Bremen
23.07. – 31.08.
3 Tage
Hamburg
21.06. – 01.08.
13 Tage
Hessen
02.07. – 10.08.
6 Tage
Mecklenburg-Vorpommern
23.06. – 04.08.
10 Tage
Niedersachsen
23.07. – 31.08.
3 Tage
Nordrhein-Westfalen
09.07. – 21.08.
0 Tage
Rheinland-Pfalz
02.07. – 10.08.
6 tage
Saarland
02.07. – 14.08.
3 Tage
Sachsen
23.07. – 31.08.
3 Tage
Sachsen-Anhalt
23.07. – 05.09.
3 Tage
Schleswig-Holstein
25.06. – 04.08.
10 Tage
Thüringen
23.07. – 31.08.
3 Tage
 
 
 
 
Bundesland
Sommerferien
Ramadan
Fastentage in der Schule
Baden-Württemberg
25.07. – 07.09.
09.07.-07.08.
11 Tage
Bayern
31.07. – 11.09.
15 Tage
Berlin
19.06./20.06. – 02.08.
4 Tage
Brandenburg
20.06. – 02.08.
4 Tage
Bremen
27.06. – 07.08.
0 Tag
Hamburg
20.06. – 31.07.
5 Tage
Hessen
08.07. – 16.08.
0 Tage
Mecklenburg-Vorpommern
22.06. – 03.08.
3 Tage
Niedersachsen
27.06. – 07.08.
0 Tag
Nordrhein-Westfalen
22.07. – 03.09.
9 Tage
Rheinland-Pfalz
08.07. – 16.08.
0 Tage
Saarland
08.07. – 17.08.
0 Tage
Sachsen
15.07. – 23.08.
4 Tage
Sachsen-Anhalt
15.07. – 28.08.
4 Tage
Schleswig-Holstein
24.06. – 03.08.
3 Tage
Thüringen
15.07. – 23.08.
4 Tage
 
 
 
 
Bundesland
Sommerferien
Ramadan
Fastentage in der Schule
Baden-Württemberg
31.07. – 13.09.
28.06.-27.07.
22 Tage
Bayern
30.07. – 15.09.
22 Tage
Berlin
09.07./10.07. – 22.08.
9 bzw. 10 Tage
Brandenburg
10.07. – 22.08.
10 Tage
Bremen
24.07. – 03.09.
22 Tage
Hamburg
10.07. – 20.08.
10 Tage
Hessen
28.07. – 05.09.
22 Tage
Mecklenburg-Vorpommern
14.07. – 23.08.
12 Tage
Niedersachsen
31.07. – 10.09.
22 Tage
Nordrhein-Westfalen
07.07. – 19.08.
7 Tage
Rheinland-Pfalz
28.07. – 05.09.
22 Tage
Saarland
 
28.07. – 06.09.
22 Tage
Sachsen
21.07. – 29.08.
17 Tage
Sachsen-Anhalt
21.07. – 03.09.
17 Tage
Schleswig-Holstein
14.07. – 23.08.
12 Tage
Thüringen
21.07. – 29.08.
17 Tage
 
 
 
 
Bundesland
Sommerferien
Ramadan
Fastentage in der Schule
Baden-Württemberg
30.07. – 12.09.
17.06.-16.07.
22 Tage
Bayern
01.08. – 14.09.
22 Tage
Berlin
15.07./16.07. – 28.08.
20 bzw. 21 Tage
Brandenburg
16.07. – 28.08.
21 Tage
Bremen
23.07. – 02.09.
22 Tage
Hamburg
16.07. – 26.08.
21 Tage
Hessen
27.07. – 04.09.
22 Tage
Mecklenburg-Vorpommern
20.07. – 29.08.
22 Tage
Niedersachsen
23.07. – 02.09.
22 Tage
Nordrhein-Westfalen
29.06. – 11.08.
8 Tage
Rheinland-Pfalz
27.07. – 04.09.
22 Tage
Saarland
27.07. – 04.09.
22 Tage
Sachsen
13.07. – 21.08.
18 Tage
Sachsen-Anhalt
13.07. – 26.08.
18 Tage
Schleswig-Holstein
20.07. – 29.08.
22 Tage
Thüringen
13.07. – 21.08.
18 Tage
 
 

Fasten in der Schule

29. Juli 2010

Stellungnahme des Islamrats zur Frage des Fastens in der Schule 
 
Der Islamrat hat aufgrund des bevorstehenden Ramadans eine Stellungnahme verabschiedet, und möchte damit der immer wieder kehrenden Diskussion um das Fasten in der Schule einen positiven Beitrag leisten.
 
Die Stellungsnahme soll dazu dienen einen umfangreichen Überblick über das Fasten im Monat Ramadan zu bekommen.
 

 

Die Stellungnahme als .pdf-Datei

 
 
 
Inhalt
 
Anhang:
 
  
 
 
 
 
 
Der Ramadan ist für Muslime ein ganz besonderer Monat, eine Zeit vieler Segnungen. In diesem Monat fasten die Gläubigen von der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang. Dieses Fasten gehört zu den fünf Säulen des Islams. Am Ende des Monats wird das Ramadanfest gefeiert. Dies gehört mittlerweile auch in Deutschland zum Allgemeinwissen.
 
Bisher eher selten – dafür aber immer häufiger in den letzten Jahren – wurden in diesem Zusammenhang jedoch die Fragen thematisiert, inwieweit das Fasten auch für Schüler, insbesondere für Schüler der Abschlussklassen während der Prüfungsphase, verbindlich ist und ob es Ausnahmen von dieser Pflicht geben kann. Eine andere Frage ist die des Fastens in den Sommermonaten. Denn da sich aufgrund des Mondkalenders, auf dem die islamische Zeitrechnung beruht, der Fastenmonat jedes Jahr um zehn bis elf Tage nach vorne verschiebt, wird der Ramadan in den kommenden Jahren in die Sommerzeit fallen.     
 
 
 
Es gibt mehrere Gründe dafür, dass Lehrer erst in den letzten Jahren angefangen haben, das Fasten muslimischer Schüler zu problematisieren.
 
Zum einen liegt dies daran, dass die mehrheitlich muslimischen Migranten und ihre religiöse Praxis erst in diesem Jahrzehnt vermehrt die Aufmerksamkeit der öffentlichen Debatten erhalten. Noch vor 10 bis 15 Jahren ging man davon aus, dass mit der Rückkehr der „Gastarbeiter“ auch die als problematisch und fremd empfundene religiöse Lebensweise der Muslime das Land wieder verlassen würde – eine tiefergehende Beschäftigung mit solchen Themen erschien nicht notwendig.
 
Ein weiterer Grund liegt in der Art und Weise, mit der die Integrationsdebatte derzeit geführt wird. Schulen werden allgemein als wichtige Einrichtungen der Integration in die deutsche Gesellschaft betrachtet. Lehrer sehen sich deshalb oft in der Rolle derjenigen, die diese Integration vorantreiben sollen. Diese vermeintliche Verantwortung, gepaart mit einem oft anzutreffenden kulturalistischen Verständnis von Integration, führt nicht selten dazu, dass der kulturelle und religiöse Hintergrund der Schüler als Problem und Hindernis für den Schulalltag angesehen wird.
 
Dagegen spricht das Grundgesetz eine deutliche Sprache. In Artikel 4 GG ist nicht nur Religionsfreiheit im Sinne von Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit garantiert, sondern auch die ungestörte Religionsausübung. Hierzu hat sich das Bundesverfassungsgericht wie folgt geäußert: „Beide Absätze des Art. 4 GG enthalten ein umfassend zu verstehendes einheitliches Grundrecht. Es erstreckt sich nicht nur auf die innere Freiheit, zu glauben oder nicht zu glauben, sondern auch auf die äußere Freiheit, den Glauben zu bekunden und zu verbreiten. Dazu gehört auch das Recht des Einzelnen, sein gesamtes Verhalten an den Lehren seines Glaubens auszurichten und seiner inneren Glaubensüberzeugung gemäß zu handeln. Dies betrifft nicht nur imperative Glaubenssätze, sondern auch solche religiösen Überzeugungen, die ein Verhalten als das zur Bewältigung einer Lebenslage richtige bestimmen.“ (2 BvR 1436/02)
 
 
III. Bedeutung des Fastens für Muslime
 
 
Das Fasten ist eines der wichtigsten Gottesdienste (Ibâda) im Islam und damit ein wesentlicher Teil davon. Das Wort „Ibâda“ bedeutet unter anderem Loyalität, Dankbarkeit, Gefolgschaft und Ergebenheit gegenüber Gott und bezeichnet alle Gottesdienste, die im Koran und der Sunna aufgeführt sind. So heißt es im Koran:„Und die Dschinn und die Menschen habe ich nur dazu erschaffen, damit sie mir dienen.“ (Sure Zâriyât, [51:56]) 
 
Gottesdienste sind jedoch nicht nur von den Geschöpfen zu erfüllende feste Riten, sondern auch Zeichen des Glaubens (Îmân) und der Dankbarkeit (Schukr) gegenüber dem Schöpfer. Darauf wird unter anderem in folgenden Versen hingewiesen: „Ihr dient statt Allah nur Götzenbildern und setzt dabei eine Unwahrheit in Umlauf. Seht, diejenigen, denen ihr anstelle von Allah dient, vermögen euch nicht zu versorgen. Darum begehrt die Versorgung von Allah und dient ihm und dankt ihm; zu ihm kehrt ihr zurück.“ (Sure Ankabût, [29:17]) „Nein! Diene vielmehr Allah und sei einer der Dankbaren.“ (Sure Zumar, [39:66])
 
In diesem Sinne versucht der Gläubige, sich seiner Verantwortung vor Gott mit dem Gebet bewusst zu bleiben und ein Leben gemäß dem Vorbild der Propheten zu führen, um auf diese Weise seine Loyalität (Abd) gegenüber Gott zu bekunden und ein wertvolles Mitglied in der Gemeinschaft der Menschen zu sein. Gottesdienste wie das fünfmalige Gebet (Salâh), dessen erstes schon im Morgengrauen verrichtet wird, oder die Hadsch, von der der Gesandte Gottes sagte „Die Hadsch ist Anstrengung.“, sind nicht immer leicht. Jedoch betrachtet sie der Glaubende als Selbsterziehung und (Reife-) Prüfung zur positiven Persönlichkeitsentwicklung. Der Gedanke, dass er mit diesen Gottesdiensten dem von Gott beschriebenen Pfad folgt, macht diese leichter.
 
Ein wichtiger Aspekt drückt sich in der Eigenverantwortung des Muslims aus. Trotz der Bedeutung der Gottesdienste liegt es in seiner Hand, die Gottesdienste zu verrichten. Denn nur er muss im Jenseits für seine Entscheidungen Rede und Antwort stehen. Daraus folgt: Gottesdienste sind ein essenzieller Teil bzw. ein Zeichen des Glaubens, welche in erster Linie dem Menschen selbst nützen. Diese bewusst zu unterlassen, beeinträchtigt dadurch in gewichtiger Weise die Beziehung des Gläubigen zu seinem Schöpfer, wenn es auch nicht die Abkehr vom Glauben bedeutet.
 
 
Das arabische Wort für Fasten, „Siyâm“, bedeutet wörtlich „sich enthalten“. Das Fasten wurde für die Muslime im zweiten Jahr der Hidschra (Auswanderung von Mekka nach Medina) zur religiösen Pflicht: „O ihr, die ihr glaubt! Euch ist das Fasten vorgeschrieben, wie es den Menschen vor euch vorgeschrieben war; vielleicht werdet ihr gottesfürchtig. (Es geht um) abgezählte Tage; wenn einer unter euch aber krank oder auf Reisen ist, der faste die gleiche Anzahl von anderen Tagen. Und die, die es nur mit größter Schwierigkeit könnten, sollen zum Ausgleich einen Armen speisen. Und wer aus freien Stücken mehr als vorgeschrieben tut, tut es zu seinem Besten. Dass ihr fastet, ist euch zum Vorteil, wenn ihr es richtig begreift.“ (Sure Bakara, [2:183-184])
 
Ebenfalls gibt es zahlreiche gesicherte Überlieferungen (Prophetenworte), die das Fasten als eines der Pfeiler des Islams erläutern, als auch Überlieferungen, die sich mit dem Wesen und der Bedeutung des Fastens befassen. Der folgende Hadith, der in der Sammlung des Buchârî (gest. 870) überliefert wird, fasst die Grundelemente des Islams kurz zusammen: Der Gesandte Gottes sagte: „Der Islam basiert auf fünf Pfeilern: dem Zeugnis (Schahâda), dass es keine Gottheit außer Allah gibt, dem Gebet (Salâh), der Abgabe (Zakât), der Pilgerfahrt (Hadsch) und dem Fasten (Sawm/Siyâm) im Monat Ramadan.“(Buchârî). Insoweit ist das Fasten im Ramadan für Muslime wesentlich.
 
Im islamischenRecht (Fikh) bedeutet das Fasten, dass man sich von der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang allem enthält, dass das Fasten bricht, sprich der Nahrungsaufnahme, dem Geschlechtsverkehr und jeglichem üblen Tun. Das Gebot des Fasten ist für alle Muslime bindend, die aus Sicht des islamischen Rechts als mündig (mukallaf) angesehen werden können, also Muslime, die erstens geistig gesund und zweitens in die Pubertät eingetreten sind.
 
Die eigentliche Spiritualität des Fastens entspringt jedoch nicht dem bloßen Entsagen von Speise und Trank, sondern der Selbstdisziplinierung und dem Sich-Fernhalten von allem Verwerflichem. Der Ramadan versinnbildlicht diese grundlegende geistige und körperliche Reinigung. Ziel des Ramadans ist es unter anderem, sich am Ende des Monats von schlechten Angewohnheiten des Alltags befreit zu haben und sich über die eigenen problematischen Wesenszüge und deren Konsequenzen klar zu werden. Die positiven Veränderungen sollen sich natürlich auch auf die Zeit nach dem Ramadan erstrecken. Der Gesandte Gottes hat diesen Aspekt des Fasten wie folgt ausgedrückt: „Für Gott hat es keine Bedeutung, dass jemand, der das Lügen und den Betrug nicht unterlässt, sich des Essens und Trinkens enthält.“ (Buchârî) Im Ramadan wird der Muslim jedes Jahr von Neuem angeleitet, intensiver über den Sinn und die Bedeutung des irdischen Lebens mit Blick auf sein kommendes Leben im Jenseits bei Gott zu reflektieren (Zikr), d. h., sich Gottes jederzeit bewusst zu sein (Takwâ), woraus dann die Kraft zur Bewältigung des Alltags erwächst.
 
Neben dem schon erwähnten Verzicht auf die materiellen Lebensbedürfnisse ist demnach die Fastenzeit das wichtigste Erziehungsmoment, hin zu einer Ethik, die nicht nur dem einzelnen, sondern der Gemeinschaft zukommt. Die Familie, das Umfeld, die ganze Gemeinschaft hat Anspruch darauf, dass sich der Fastende in der Vermeidung von schädigenden Praktiken wie z. B. Spott, üble Nachrede, Gier, Geiz, Neid usw. übt. Wann wäre dafür eine bessere Zeit als der Ramadan, wo der Magen erleichtert und der Geist freier wird und beim abendlichen Fastenbrechen (Iftar) sowohl menschliche Abhängigkeit von Gottes Segnungen als auch tiefe Dankbarkeit für die (Lebens)Mittel, die uns so reichhaltig zur Verfügung stehen, tief im Inneren der menschlichen Seele gespürt wird? Gott hat das Fasten als eine Anstrengung, nicht aber eine Last und nicht für sich, sondern für den Menschen zum verbindlichen Gebot erhoben. 
 
Die Muslime sind verantwortlich für ihr Glaubensbekenntnis und ihre verbindlichen Riten, wie jeder andere Gläubige in seiner Glaubenswelt auch. In vielen Religionen ist das Fasten ein Mittel der Selbstwerdung und es fällt daher den Gläubigen der meisten Konfessionen leicht, dies gegenüber den jeweils anderen Gemeinschaften anzuerkennen und zu schützen. Diese wichtige Gemeinsamkeit wird seit Jahren in den Moscheen gepflegt, indem Nachbarn und alle anderen Interessierten zum Iftar (Fastenbrechen) willkommen geheißen werden. Gemeinsames Essen verbindet. 
 
Angesichts der Tatsache, dass Leben und Alltag komplex sind und etwa das Fasten an warmen und langen Sommertagen kein leichter Gottesdienst ist, gibt es viele Erleichterungen. Ausgenommen vom Fasten sind laut Sure Bakara Reisende, Kranke und solche, „die es nur mit größter Schwierigkeitkönnten“.
 
Als Reisender gilt allgemein, wer sich mehr als 90 km von seinem Wohnort entfernt. Aufgrund der Mühen einer Reise kann der Reisende das Fasten aussetzen und später nachholen. Eine ähnliche Erleichterung gilt während der Reise im Übrigen auch für das täglich fünfmalige Gebet: Zwei Gebete werden (das Mittags- und Nachmittagsgebet bzw. das Abend- und Nachtgebet) zusammen gelegt, so dass anstelle von fünf nur drei Gebetszeiten pro Tag anfallen. Mehr zu tun, ist nicht immer besser, denn ein Prinzip der islamischen Theologie heißt: Nimm die Erleichterungen an, und das Leichtere ist dem Schwereren vorzuziehen.
 
Zu der Gruppe von Menschen, „die es nur mit größter Schwierigkeit könnten“, werden insbesondere alte Menschen gezählt, die nicht in der Lage sind, zu fasten. Diese und chronisch Kranke, die nicht fasten können, zahlen als Ersatz die „Fidya“. Das heißt, für jeden nicht gefasteten Tag wird ein Armer gespeist bzw. ihm der dafür festgelegte Betrag gespendet.
 
Ebenfalls sind per Analogieschluss, „Kiyâs“, einer anerkannten Auslegungsmethodik im islamischen Recht, Schwangere, Stillende und Menstruierende vom Fasten ausgenommen. Sie müssen sogar erst recht darauf verzichten, wenn das Fasten dem ungeborenen oder zu stillenden Kind schaden könnte.
 
Auch Fastende, die körperlich schwere Arbeiten verrichten, können laut Ansicht zahlreicher Gelehrter das Fasten aussetzen und zu einem späteren Zeitpunkt nachholen bzw. die Fidya entrichten.   
 
Bezüglich der Art und dem Grad der Hinderung bzw. Ausnahmesituation, in der man das Fasten unterlässt bzw. unterbricht, gibt es verschiedene Ansichten. Die hanafitische Rechtsschule, der die meisten türkischstämmigen und damit die Mehrheit der Muslime in Deutschland angehören, orientiert sich hier am Prinzip des „Istihsân“. Diesem Prinzip zufolge soll – grob gesagt – das Einfachere vorgezogen werden. Man geht z. B. davon aus, dass ein jeder Zustand, der zu einer Krankheit/Behinderung führen könnte oder dem Fastenden in anderer Weise schadet, als Grund gewertet wird, das Fasten zu unterbrechen. In diesem Fall werden, sofern keine dauerhafte Hinderung besteht, die nicht gefasteten Tage nachgeholt. Ansonsten gilt dasselbe wie für alte Menschen, die nicht fasten. Andere Rechtsschulen stehen dieser Argumentation allerdings skeptisch gegenüber, da sie zu subjektiv erscheint und zu Missbrauch führen könne.
 
 
Der Ramadan ist für die Muslime ein besonderer Monat. Folgende Hadithe machen dies deutlich: Auf die Frage des Abû Umâma, der nach einem Gottesdienst fragte, für den ihn Allah reich belohne, antwortete der Gesandte Gottes: „Ich empfehle dir das Fasten, denn nichts gleicht ihm.” (Nasâî) Gemäß einem anderen Hadith kann das Fasten die Vergebung aller Sünden bewirken: „Wer im Ramadan aus reinem Glauben und Anerkennung nur von Gott erwartend fastet, dem werden seine vergangenen Sünden vergeben.” (Buchârî)
 
Im Ramadan befindet sich die Kadr-Nacht, die – so der Koran – „besser als tausend Monate“ (Sure Kadr, [97:3]) ist und in der der Prophet die erste Offenbarung empfing. Deshalb gilt der Ramadan nicht nur als Monat des Fastens, sondern auch als der Monat des Korans und damit der großen Segnungen Gottes für die Menschheit.  
 
Der Ramadan hat in der islamischen Kultur eine besondere, die gesamte Gesellschaft umfassende Wirkung. Deshalb wundert es nicht, dass die Fastenzeit und andere Bräuche des Ramadans wie das Tarâwih-Gebet, die täglichen gemeinsamen Koranlesungen (Mukâbala) in der Moschee und die erhöhte Spendenbereitschaft auch von solchen Muslimen beachtet werden, die bei der Befolgung anderer Gebote sonst eher nachlässig sind. Insbesondere für die muslimische Familie ist der Ramadan eine Zeit, in der sie stärker zusammenwächst. Durch die morgigen Sahûr-Essen und die abendlichen Iftar-Essen erhalten die Familienmitglieder die Gelegenheit, einen Gottesdienst gemeinsam zu begehen. Weiter werden Verwandte, Nachbarn und Freunde zu den Iftar-Essen eingeladen und somit die Atmosphäre der Nähe gefördert. Viele Familien laden fast jeden Abend Gäste zu sich ein. Diese Einladungen finden aber nicht nur innerhalb des familiären Kreises statt, auch viele Moscheegemeinden pflegen diesen Brauch als Teil der muslimischen Kultur.
 
Für Kinder hat die Zeit des Ramadans eine prägende Wirkung. Der Ramadan wird mit Aufregung erwartet, er schafft Gemeinschaft und erinnert an das Wesentliche im Jahreskreis. Viele Erwachsene erinnern sich gerne an den Tag, an dem sie zum ersten Mal einen ganzen Tag gefastet haben, nachdem sie es zuvor an einigen Tagen oder zu verkürzten Tageszeiten erprobt hatten. Jeder Abend ist ein Fest mit den Eltern, Nachbarn, Verwandten und Bekannten. Obwohl der Islam aus theologischer Sicht keinerlei Initiationsriten kennt, kann die Wirkung solcher Erfahrungen für das zukünftige Erwachsenenleben positiv prägend sein. Die Aufmerksamkeit, die die Glaubenden gegenüber hungernden und leidenden Menschen ganz selbstverständlich entfalten, rührt zu einem Großteil daher, dass sie bereits als junge Menschen den Wert von Nahrung und Versorgung erfahren haben. Die Eltern brauchen daher nicht verstärkt mit weiteren Erziehungsmethoden auf die sozialen Missstände in der Gesellschaft zu verweisen. Der Ramadan ist ein sehr wohlwollender Erzieher ohne viele Worte.
 
Hinzuweisen ist an dieser Stelle auch an die spürbare Diskrepanz zwischen dem traditionell muslimisch geprägten Umfeld etwa eines mehrheitlich muslimisch bevölkerten Landes und der Situation in einem mehrheitlich nichtmuslimischen Umfeld in Deutschland. Kinder, Jugendliche sowie Erwachsene in einem mehrheitlich muslimischen Lebensumfeld erleben den Ramadan als Teil des alltäglichen Lebens, sie müssen sich nicht individuell darauf einstellen, sondern werden quasi automatisch von der Gesellschaft an das Fasten und den Ramadan herangeführt, während es im europäischen Kontext nicht immer leicht ist, einen Ausgleich zwischen persönlicher Religionspraxis und der säkularen Öffentlichkeit zu finden.          
 
Im Ramadan wird mehr als gewöhnlich gebetet, besondere Bittgebete (Duâ) werden gesprochen. Der Koran wird möglichst einmal ganz gelesen. Koranlesungen während dieses Monats finden in allen Moscheen statt. Auf diese Weise versucht der Fastende, seine Beziehung zu Gott zu festigen, sein Gottesbewusstsein (Takwâ) zu stärken und seinen Charakter zu konditionieren. Dies kommt z. B. in einem Hadith zum Ausdruck: „Das Fasten ist ein Schutz. Ein Fastender soll nichts Schlechtes reden und sich nicht ärgern. Wenn den Fastenden jemand beschimpft oder mit ihm streitet, soll er antworten: „Ich faste!” (Buchârî)
 
Aufgrund dieser Bedeutung für Gesellschaft und Individuum und des großen Verdienstes des Fastens als Gottesdienst bemühen sich viele Muslime, das Fasten auch dann fortzuführen, wenn sie einen triftigen Grund hätten, es auszusetzen.
 
 
 
 
In den nun fast fünfzig Jahren der Anwesenheit muslimischer Schüler an deutschen Schulen hat das Fasten dieser Schüler kaum Beachtung gefunden. Aus diesem Grund muss gefragt werden, ob das Fasten muslimischer Schüler, das bisher kaum Besorgnis bei Lehrern und Schulleitungen erregt hat, überhaupt ein ernstes Hindernis für einen „normalen“ Schulalltag ist?
 
 
Essgewohnheiten umzustellen, um positive Effekte sowohl in materieller als auch in psychologischer Hinsicht zu erzielen, ist ein Thema, welches uns nicht nur in den Publikationen der Gesundheitszentren tagtäglich begegnet. Von jungen Menschen nimmt man an, dass sie gesund sind, dennoch kann dies nicht von allen gesagt werden. Genauso wie für Erwachsene ist daher schon aus körperlichen Gründen eine Zeit veränderter Nahrungsaufnahme positiv zu werten. Darüber hinaus kommen dem jungen Menschen auch alle psychologischen Segnungen des Fastens zu, genauso wie den Erwachsenen, wie sie oben beschrieben wurden. Ein Sprichwort sagt: „Es ist noch nie jemand vor vollen Schüsseln verhungert“, das abendliche Iftar-Essen führt dem Körper alle notwendigen Stoffe zu.
 
Die Fastengebote wurden zudem in einem Land und unter Umständen verkündet, in denen das Einhalten des Fastens sicher eine größere Herausforderung darstellte, als heute im Leben des „Überflusses“, wie wir es in Europa genießen dürfen. Die Segnungen des Fastens können nur verstanden werden, wenn man das Gesamtkonzept im Auge behält und dabei der temporäre Verzicht auf Nahrung nicht die Hauptrolle spielt. Der Sufi sagt: „Das Fasten muss man schmecken“, und das ist keineswegs ein Widerspruch.
 
Im Ramadan folgen die Muslime – zumindest in den Sommermonaten – einem anderen Schlaf-Wach-Ryhtmus. Nachmittags eine gewisse Zeit zu ruhen, erscheint empfehlenswert, weil man durch das frühe Aufstehen zu Morgengebet und Sahûr-Essen den nächtlichen Schlaf verkürzt hat.
 
Was den Sport- und Schwimmunterricht (insbesondere am Nachmittag) während des Fastens betrifft, ist die Flexibilität der Schule und Sportlehrer gefragt. Ramadanbeginn und -ende sind bekannt. Im Gespräch mit den Verantwortlichen sollte es Möglichkeiten geben, die Problematik zu lösen, ohne dass einerseits der fastende Schüler benachteiligt und andererseits der Sportunterricht als verzichtbar betrachtet wird. Hier ist eine Abwägung zwischen zwei unterschiedlichen Gütern und der Individualentscheidung des Jugendlichen selbst notwendig.
 
Klassenfahrten und ähnliches hingegen sind einfacher zu handhaben, da hier laut koranischer Bestimmung das Fasten ausgesetzt werden kann.
 
Abschlussklassen, bei denen wichtige Prüfungen anstehen, bereiten wohl eher keine Probleme, da diese meistens in den Vormittagsstunden stattfinden. Es ist ohnehin geboten, vor dem Fastenbeginn das Sahûr-Essen zu sich zu nehmen, wie es der Gesandte Gottes empfohlen hat, dabei auf eine ausgewogene Ernährung zu achten und  ausreichend Flüssigkeit zu sich zu nehmen. Diese Praxis ist den Schülern bekannt, da sie je nach Alter allmählich an das Fasten herangeführt werden.
 
Schüler, aber auch Menschen im Arbeitsprozess werden mit einer verkürzten Nachtruhe konfrontiert, da durch das Sahûr-Essen und das abendliche Tarâwih-Gebet (beides übrigens freiwillige Gottesdienste) die Ruhezeiten eingegrenzt sind. In den Sommermonaten bedeutet dies eine Ruhezeit von etwa sechs Stunden, die durch das Ruhen am Nachmittag (oder kurz vor dem Iftar-Essen) ergänzt werden sollte. Wie gesagt, Sahûr-Essen und Tarâwih-Gebet sind nicht verpflichtend. Aber die meisten Muslime – auch jüngere Schüler – würden es nicht verpassen wollen, in der Gemeinschaft mit Eltern und Geschwistern das Sahûr-Essen zu sich zu nehmen, um sich so auf den Fastentag einzustimmen. Ähnliches gilt für das Tarâwih-Gebet. Es ist empfohlen, dieses Gebet, das üblicherweise 20 Gebetsabschnitte umfasst, mit der Gemeinschaft in der Moschee zu verrichten. Doch kann man es auch auf acht Gebetsabschnitte verkürzen. Genauso ist der abendliche Moscheebesuch freiwillig. Der mündige Gläubige, und dass sind auch die älteren Kinder, entscheiden dies von Fall zu Fall selbst.
 
 
Wie bekannt, verschiebt sich der Fastenmonat zudem jedes Jahr um zehn bzw. elf Tage, da sich die islamische Zeitrechnung nach dem Mondkalender richtet. Das bedeutet, dass in den kommenden Jahren in einigen Bundesländern der Fastenmonat ganz oder teilweise in die Sommerferien fällt (siehe Tabellen unten), weshalb die vermeintliche Problematik hinsichtlich des Schulalltags sich in dieser Zeit erübrigt.
 
 
 

 

Die Aspekte, unter denen das Fasten unterbrochen und verschoben werden kann bzw. soll, sind oben bereits angeführt worden. Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen kann eine allgemeine Befreiung vom Fasten für Schüler nicht ausgesprochen werden – es kommt jedes Mal auf den Einzelfall an. Nicht jeder Mensch hat die gleiche körperliche Verfassung. Das Fasten ist nach theologischen Grundsätzen kein Frohn, sondern das Gegenteil, eine Entlastung. Im Einzelfall liegt die Entscheidung im Ermessen des Betroffenen selbst. Die Grundlagen – der Koran und die Sunna – weisen dazu den Weg.
 
Es darf im Diskurs nicht vergessen werden, dass das Fasten, genauso wie jeder andere Gottesdienst, eine Angelegenheit zwischen dem Gläubigen und Gott ist. Dies impliziert auch, dass diese Entscheidung dem mündigen Fastenden von niemandem abgenommen werden kann. Eltern und islamische Religionsgemeinschaften einerseits und Schule andererseits können Empfehlungen abgeben, Zwang ist von beiden Seiten, rechtlich wie auch religiös ausgeschlossen.
 
Wenn ein Schüler etwa im Zuge des schulischen Lerndrucks oder der Witterungsverhältnisse oder der allgemeinen Kondition sich nicht in der Lage sieht zu fasten oder befürchtet, in diese Lage zu kommen, sich jedoch unsicher ist, kann er daran erinnert werden, dass es in seiner eigenen Verantwortung und individuellen Entscheidung liegt. Wird ein Schaden für den Schüler befürchtet, sollte die Empfehlung zum unterbrechen tendieren, da der Fastentag nachgeholt werden kann. Grundsätzlich ist aber die Fortsetzung des Fastens vorzuziehen.
 
Der verantwortliche junge Mensch, der durch sein Elternhaus entsprechend geprägt ist, wird das Fasten sicherlich nicht leichtfertig aufgrund einfacher Widrigkeiten aussetzen. Hier gilt der Hadith „Auch wenn die Muftis dir eine Fatwa geben, solltest du die Fatwa deines Herzens befolgen.“ (Ahmad bin Hanbal). Die Verantwortung vor Gott und der eigenen Würde ist der Leitpfad: „An diesem Tage werden die Menschen einzeln hervorkommen, um ihre Werke zu sehen. Und wer Gutes (auch nur) im Gewicht eines Stäubchens getan hat, wird es sehen. Und wer Böses (auch nur) im Gewicht eines Stäubchens getan hat, wird es sehen.“ (Sure Zilzâl, [99:6-8])
 
 
 
 
 
 
 
Anhang:
In den folgenden Übersichten werden die Fastentage angezeigt, die der Schüler in der Schule fasten müsste.
 
 
Bundesland
Sommerferien
Ramadan
Fastentage in der Schule
Baden-Württemberg
29.07. – 11.09.
11.08.-08.09.
0 Tage
Bayern
02.08. – 13.09.
0 Tage
Berlin
07.07./08.07. – 21.08.
13 Tage
Brandenburg
08.07. – 21.08.
13 Tage
Bremen
24.06. – 04.08.
21 Tage
Hamburg
08.07. – 18.08.
15 Tage
Hessen
05.07. – 14.08.
18 Tage
Mecklenburg-Vorpommern
12.07. – 21.08.
13 Tage
Niedersachsen
24.06. – 04.08.
21 Tage
Nordrhein-Westfalen
15.07. – 27.08.
8 Tage
Rheinland-Pfalz
05.07. – 13.08.
18 Tage
Saarland
05.07. – 14.08.
18 Tage
Sachsen
28.06. – 06.08.
21 Tage
Sachsen-Anhalt
24.06. – 04.08.
21 Tage
Schleswig-Holstein
12.07. – 21.08.
12 Tage
Thüringen
24.06. – 04.08.
21 Tage
 
 
  
 
 
 
 
Bundesland
Sommerferien
Ramadan
Fastentage in der Schule
Baden-Württemberg
28.07. – 10.09.
01.08. -29.08.
O Tage
Bayern
30.07. – 12.09.
0 Tage
Berlin
29.06./30.06. – 12.08.
11 Tage
Brandenburg
30.06. – 13.08.
10 Tage
Bremen
07.07. – 17.08.
8 Tage
Hamburg
30.06. – 10.08.
13 Tage
Hessen
27.06. – 05.08.
16 Tage
Mecklenburg-Vorpommern
04.07. – 13.08.
10 Tage
Niedersachsen
07.07. – 17.08.
8 Tage
Nordrhein-Westfalen
25.07. – 06.09.
0 Tage
Rheinland-Pfalz
27.06. – 05.08.
16 Tage
Saarland
24.06. – 06.08.
15 Tage
Sachsen
11.07. – 19.08.
6 Tage
Sachsen-Anhalt
11.07. – 24.08.
3 Tage
Schleswig-Holstein
04.07. – 13.08.
10 Tage
Thüringen
11.07. – 19.08.
6 Tage
 
 
 
 
 
Bundesland
Sommerferien
Ramadan
Fastentage in der Schule
Baden-Württemberg
26.07. – 08.09.
20.07.-18.08.
4 Tage
Bayern
01.08. – 12.09.
9 Tage
Berlin
20.06./21.06. – 03.08.
11 Tage
Brandenburg
21.06. – 03.08.
11 Tage
Bremen
23.07. – 31.08.
3 Tage
Hamburg
21.06. – 01.08.
13 Tage
Hessen
02.07. – 10.08.
6 Tage
Mecklenburg-Vorpommern
23.06. – 04.08.
10 Tage
Niedersachsen
23.07. – 31.08.
3 Tage
Nordrhein-Westfalen
09.07. – 21.08.
0 Tage
Rheinland-Pfalz
02.07. – 10.08.
6 tage
Saarland
02.07. – 14.08.
3 Tage
Sachsen
23.07. – 31.08.
3 Tage
Sachsen-Anhalt
23.07. – 05.09.
3 Tage
Schleswig-Holstein
25.06. – 04.08.
10 Tage
Thüringen
23.07. – 31.08.
3 Tage
 
 
 
 
Bundesland
Sommerferien
Ramadan
Fastentage in der Schule
Baden-Württemberg
25.07. – 07.09.
09.07.-07.08.
11 Tage
Bayern
31.07. – 11.09.
15 Tage
Berlin
19.06./20.06. – 02.08.
4 Tage
Brandenburg
20.06. – 02.08.
4 Tage
Bremen
27.06. – 07.08.
0 Tag
Hamburg
20.06. – 31.07.
5 Tage
Hessen
08.07. – 16.08.
0 Tage
Mecklenburg-Vorpommern
22.06. – 03.08.
3 Tage
Niedersachsen
27.06. – 07.08.
0 Tag
Nordrhein-Westfalen
22.07. – 03.09.
9 Tage
Rheinland-Pfalz
08.07. – 16.08.
0 Tage
Saarland
08.07. – 17.08.
0 Tage
Sachsen
15.07. – 23.08.
4 Tage
Sachsen-Anhalt
15.07. – 28.08.
4 Tage
Schleswig-Holstein
24.06. – 03.08.
3 Tage
Thüringen
15.07. – 23.08.
4 Tage
 
 
 
 
Bundesland
Sommerferien
Ramadan
Fastentage in der Schule
Baden-Württemberg
31.07. – 13.09.
28.06.-27.07.
22 Tage
Bayern
30.07. – 15.09.
22 Tage
Berlin
09.07./10.07. – 22.08.
9 bzw. 10 Tage
Brandenburg
10.07. – 22.08.
10 Tage
Bremen
24.07. – 03.09.
22 Tage
Hamburg
10.07. – 20.08.
10 Tage
Hessen
28.07. – 05.09.
22 Tage
Mecklenburg-Vorpommern
14.07. – 23.08.
12 Tage
Niedersachsen
31.07. – 10.09.
22 Tage
Nordrhein-Westfalen
07.07. – 19.08.
7 Tage
Rheinland-Pfalz
28.07. – 05.09.
22 Tage
Saarland
 
28.07. – 06.09.
22 Tage
Sachsen
21.07. – 29.08.
17 Tage
Sachsen-Anhalt
21.07. – 03.09.
17 Tage
Schleswig-Holstein
14.07. – 23.08.
12 Tage
Thüringen
21.07. – 29.08.
17 Tage
 
 
 
 
Bundesland
Sommerferien
Ramadan
Fastentage in der Schule
Baden-Württemberg
30.07. – 12.09.
17.06.-16.07.
22 Tage
Bayern
01.08. – 14.09.
22 Tage
Berlin
15.07./16.07. – 28.08.
20 bzw. 21 Tage
Brandenburg
16.07. – 28.08.
21 Tage
Bremen
23.07. – 02.09.
22 Tage
Hamburg
16.07. – 26.08.
21 Tage
Hessen
27.07. – 04.09.
22 Tage
Mecklenburg-Vorpommern
20.07. – 29.08.
22 Tage
Niedersachsen
23.07. – 02.09.
22 Tage
Nordrhein-Westfalen
29.06. – 11.08.
8 Tage
Rheinland-Pfalz
27.07. – 04.09.
22 Tage
Saarland
27.07. – 04.09.
22 Tage
Sachsen
13.07. – 21.08.
18 Tage
Sachsen-Anhalt
13.07. – 26.08.
18 Tage
Schleswig-Holstein
20.07. – 29.08.
22 Tage
Thüringen
13.07. – 21.08.
18 Tage