Auf Grundlage gesammelter Erfahrungen bei Gemeinschaftsgebeten in Moscheen nach der ersten schrittweisen Wiederaufnahme von Gottesdiensten hat der Koordinationsrat der Muslime (KRM) eine Bewertung vorgenommen.
„Der Maßnahmenkatalog des KRM hat sich bewährt und soll weiterhin gelten. Weitere Maßnahmen und spezifische Anpassungen werden die Mitglieder des KRM individuell an Ihre Mitgliedsmoscheen kommunizieren. Die Mitglieder des KRM werden ihre Entscheidung unter strikter Einhaltung der KRM-Maßnahmen treffen. Es gilt der Grundsatz, dass die Pandemie nicht unterschätzt werden darf. Deshalb ist weiter Wachsamkeit und Vorsicht das Gebot der Stunde. Die Vorgaben werden fortlaufend überwacht und können jederzeit angepasst werden – in beide Richtungen“ erklärt KRM-Sprecher Burhan Kesici.
Berlin, den 18.05.2020