Der Koordinationsrat der Muslime in Deutschland ist sehr enttäuscht über die Entscheidung des Hessischen Kultusministeriums, die Kooperation mit DITIB zu beenden und den Islamischen Religionsunterricht ab dem kommenden Schuljahr auszusetzen. Der Sprecher des KRM Burhan Kesici sagte: „Mit dieser Entscheidung wirft das Land Hessen die Bemühungen für die Gleichstellung der Muslime um viele Jahre zurück. Die Begründung des Ministeriums für den nach langen Diskussionen erfolgten Schritt ist nicht nachvollziehbar. Die Strukturen der DITIB waren bereits im Jahr 2013 bei der Einführung des Islamischen Religionsunterrichts bekannt. Mithin wurden die jetzt monierten Punkte schon damals von Religionsverfassungsrechtlern begutachtet und nicht als Hindernis gewertet“.
Das Vorgehen des Kultusministeriums ist vor allem mit Blick auf die muslimischen Schülerinnen und Schülern sowie ihren Eltern verfassungswidrig und inakzeptabel. Die Aussetzung des Islamischen Religionsunterrichts verstößt eklatant gegen die Grundrechte, die den Schülerinnen und Schülern das Recht auf einen bekenntnisorientierten Religionsunterricht zusichern. Die vorgeschlagene Alternative, anstelle des islamischen Religionsunterrichts, einen „Islamunterricht unter staatlicher Aufsicht“ in ähnlicher Konstellation anzubieten ist in keiner Weise verfassungskonform und bedeutet einen erheblichen Rückschritt für die muslimische Präsenz in Hessen. Damit greift das Land inhaltlich in unzulässiger Weise in den Kernbereich der Religionsgemeinschaften ein. Das Grundgesetz ist hier eindeutig formuliert: Religion ist Sache der Religionsgemeinschaften und der Staat hat sich aus diesem Bereich neutral zu verhalten. Genau das tut das Land Hessen jedoch in diesem Fall nicht.
Die langjährigen Bemühungen Strukturen zur Erteilung eines ordentlichen Religionsunterrichts für muslimische Schülerinnen und Schüler zu errichten, die in mühseliger Arbeit gemeinsam aufgebaut wurden, werden mit dieser Entscheidung des Landes faktisch konterkariert.
Dies führt im Ergebnis unter anderem dazu, dass die Mitglieder des Koordinationsrats der Muslime nun ihrerseits den islamischen Religionsunterricht in ihren Moscheegemeinden ausbauen werden, um den Schülerinnen und Schülern einen adäquaten Ersatz anzubieten.
Der Koordinationsrat der Muslime ist sicher, dass das Vorhaben des Landes Hessen einer richterlichen Überprüfung nicht standhalten wird. Deshalb unterstützt er eine juristische Klärung dieser Angelegenheit und fordert die Landesregierung auf, gemeinsam mit DITIB und den anderen Islamischen Religionsgemeinschaften in Hessen unverzüglich nach Lösungsmöglichkeiten und Konzepten zu suchen, die einen verfassungskonformen Islamischen Religionsunterricht ermöglichen.