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Islamrat begrüßt Einstellung des Verfahrens gegen den IGMG

21.09.2010

Generalsekretär – Kızılkaya: „Das war zu erwarten“
Der Vorsitzende des Islamrates für die BRD, Ali Kızılkaya, begrüßt die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den Generalsekretär der IGMG, Oğuz Üçüncü:

„Es war zu erwarten, dass die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft München I keinen Halt haben und lediglich der politischen Diskreditierung einer der wichtigsten muslimischen Gemeinschaften in Deutschland dienen sollten. Die Einstellung des Verfahrens zeigt – wenn auch verspätet –, dass solche Versuche in einem Rechtsstaat keinen Erfolg haben können.

Umso bezeichnender ist es jedoch, dass in den Medien bei Eröffnung des Ermittlungsverfahrens nahezu ausschließlich die Sichtweise der Behörden wiedergegeben wurden, ohne sich ernsthaft mit dem Fall auseinanderzusetzen. Anscheinend wird das Postulat der Rechtsstaatlichkeit nicht so ernst genommen und die demokratische Streitkultur unterbunden, wenn es um unbequeme Muslime und Gemeinschaften geht. Dies konnte man auch bei der öffentlichen Diskussion um die Einladung des Islamrates in die Deutsche Islam Konferenz II beobachten. Es bleibt zu hoffen, dass dieser politische Kurs überdacht und korrigiert wird. Jedenfalls wäre dies für die Entfaltung des gesellschaftlichen Potenzials aller muslimischen Gemeinschaften vonnöten. Dass offensichtliche Diskreditierungsversuche der Bedeutung muslimischerGemeinschaften keinen Abbruch getan haben, zeigt die energische Fortführung ihrer Arbeiten im Sinne der Partizipation der Muslime – trotz des politischen Ausgrenzungsdrucks.“

Islamrat begrüßt Einstellung des Verfahrens gegen den IGMG

21. September 2010

Generalsekretär – Kızılkaya: „Das war zu erwarten“
Der Vorsitzende des Islamrates für die BRD, Ali Kızılkaya, begrüßt die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den Generalsekretär der IGMG, Oğuz Üçüncü:

„Es war zu erwarten, dass die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft München I keinen Halt haben und lediglich der politischen Diskreditierung einer der wichtigsten muslimischen Gemeinschaften in Deutschland dienen sollten. Die Einstellung des Verfahrens zeigt – wenn auch verspätet –, dass solche Versuche in einem Rechtsstaat keinen Erfolg haben können.

Umso bezeichnender ist es jedoch, dass in den Medien bei Eröffnung des Ermittlungsverfahrens nahezu ausschließlich die Sichtweise der Behörden wiedergegeben wurden, ohne sich ernsthaft mit dem Fall auseinanderzusetzen. Anscheinend wird das Postulat der Rechtsstaatlichkeit nicht so ernst genommen und die demokratische Streitkultur unterbunden, wenn es um unbequeme Muslime und Gemeinschaften geht. Dies konnte man auch bei der öffentlichen Diskussion um die Einladung des Islamrates in die Deutsche Islam Konferenz II beobachten. Es bleibt zu hoffen, dass dieser politische Kurs überdacht und korrigiert wird. Jedenfalls wäre dies für die Entfaltung des gesellschaftlichen Potenzials aller muslimischen Gemeinschaften vonnöten. Dass offensichtliche Diskreditierungsversuche der Bedeutung muslimischerGemeinschaften keinen Abbruch getan haben, zeigt die energische Fortführung ihrer Arbeiten im Sinne der Partizipation der Muslime – trotz des politischen Ausgrenzungsdrucks.“