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Weitere Corona-Lockerung für Moscheen

18.05.2020

Auf Grundlage gesammelter Erfahrungen bei Gemeinschaftsgebeten in Moscheen nach der ersten schrittweisen Öffnung von Gottesdiensten hat der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland eine weitere Öffnung von Moscheen beschlossen. In die Entscheidung sind ausführliche Beratungen unter den KRM-Mitgliedern, seinen Moscheegemeinden sowie die Einschätzung von Virologen und Gesundheitsbehörden eingeflossen.

Danach können Moscheen, die die Kriterien aus dem KRM-Maßnahmenkatalog erfüllen, die Gemeinschaftsgebete ab sofort auch auf die Freitags- und andere Gebetszeiten ausweiten unter Einhaltung der bisher geltenden Vorgaben. Außerdem gilt die schrittweise Öffnung vorbehaltlich regionaler Besonderheiten hinsichtlich der Infektionszahlen: Bei 50 Neuinfizierten auf 100.000 Einwohner in sieben Tagen werden die Lockerungen auch für die Moscheegemeinden zurückgenommen.

„Es freut uns sehr, dass wir nach der ersten schrittweisen Öffnung durchweg positive Erfahrungen gemacht haben. Sowohl die Organisation als auch die Durchführung von Gemeinschaftsgebeten in Moscheen wurden unter strikter Einhaltung des KRM-Maßnahmenkatalogs durchgeführt. Die Moscheebesucher zeigten großes Verständnis für die Maßnahmen und haben sich an die Vorgaben gehalten. Darauf können wir aufbauen“, erklärt Burhan Kesici, Vorsitzender des Islamrates für die Bundesrepublik Deutschland.

Weiterhin gilt: Kindern unter 12 Jahren ist der Besuch der Moscheen untersagt, Personen ab 65 wird empfohlen, die Gebete zu Hause zu verrichten. Darüber hinaus gelten strenge Abstandsregeln, Begrenzung der Teilnehmerzahl, Anmeldeverfahren, Masken- und Desinfektionspflichten. Die Räume zur rituellen Waschung vor dem Gebet bleiben ebenfalls weiter geschlossen. Zudem werden Namen und Telefonnummer der Besucher für eine mögliche Infektionsrückverfolgung notiert.

„Die schrittweise Öffnung der Moscheen erfolgt nach wie vor behutsam und transparent. Es wäre jetzt fatal, durch einen leichtfertigen Umgang das bisher Erreichte zu gefährden. Es gilt der Grundsatz, dass die Pandemie nicht unterschätzt werden darf. Deshalb ist weiter Wachsamkeit und Vorsicht das Gebot der Stunde. Die Vorgaben werden fortlaufend überwacht und können jederzeit angepasst werden – in beide Richtungen“, so Burhan Kesici abschließend.

Berlin, den 18.05.2020

Weitere Corona-Lockerung für Moscheen

18. Mai 2020

Auf Grundlage gesammelter Erfahrungen bei Gemeinschaftsgebeten in Moscheen nach der ersten schrittweisen Öffnung von Gottesdiensten hat der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland eine weitere Öffnung von Moscheen beschlossen. In die Entscheidung sind ausführliche Beratungen unter den KRM-Mitgliedern, seinen Moscheegemeinden sowie die Einschätzung von Virologen und Gesundheitsbehörden eingeflossen.

Danach können Moscheen, die die Kriterien aus dem KRM-Maßnahmenkatalog erfüllen, die Gemeinschaftsgebete ab sofort auch auf die Freitags- und andere Gebetszeiten ausweiten unter Einhaltung der bisher geltenden Vorgaben. Außerdem gilt die schrittweise Öffnung vorbehaltlich regionaler Besonderheiten hinsichtlich der Infektionszahlen: Bei 50 Neuinfizierten auf 100.000 Einwohner in sieben Tagen werden die Lockerungen auch für die Moscheegemeinden zurückgenommen.

„Es freut uns sehr, dass wir nach der ersten schrittweisen Öffnung durchweg positive Erfahrungen gemacht haben. Sowohl die Organisation als auch die Durchführung von Gemeinschaftsgebeten in Moscheen wurden unter strikter Einhaltung des KRM-Maßnahmenkatalogs durchgeführt. Die Moscheebesucher zeigten großes Verständnis für die Maßnahmen und haben sich an die Vorgaben gehalten. Darauf können wir aufbauen“, erklärt Burhan Kesici, Vorsitzender des Islamrates für die Bundesrepublik Deutschland.

Weiterhin gilt: Kindern unter 12 Jahren ist der Besuch der Moscheen untersagt, Personen ab 65 wird empfohlen, die Gebete zu Hause zu verrichten. Darüber hinaus gelten strenge Abstandsregeln, Begrenzung der Teilnehmerzahl, Anmeldeverfahren, Masken- und Desinfektionspflichten. Die Räume zur rituellen Waschung vor dem Gebet bleiben ebenfalls weiter geschlossen. Zudem werden Namen und Telefonnummer der Besucher für eine mögliche Infektionsrückverfolgung notiert.

„Die schrittweise Öffnung der Moscheen erfolgt nach wie vor behutsam und transparent. Es wäre jetzt fatal, durch einen leichtfertigen Umgang das bisher Erreichte zu gefährden. Es gilt der Grundsatz, dass die Pandemie nicht unterschätzt werden darf. Deshalb ist weiter Wachsamkeit und Vorsicht das Gebot der Stunde. Die Vorgaben werden fortlaufend überwacht und können jederzeit angepasst werden – in beide Richtungen“, so Burhan Kesici abschließend.

Berlin, den 18.05.2020