Hier gelten dieselben Regeln, die bereits für Waisenkinder und Bedienstete angewendet werden. Pflegekinder müssen im Hinblick auf Verpflegung, Versorgung, Kleidung, Behausung usw. wie leibliche Kinder behandelt werden. Da Pflegekinder aus islamischer Sicht den Status eines Gastes haben, ist es sogar möglich, ihnen mehr anzubieten, denn im Islam gilt die Gastfreundschaft als Ausdruck einer hohen Stufe des Glaubens.