Grundsätzlich gilt, dass Pflegekinder in Abstammungs- und Erbschaftsfragen nicht mit den leiblichen Kindern gleichzusetzen sind und dementsprechend behandelt werden müssen. Pflegekinder sind als Individuen wahrzunehmen, deren Bedürfnisse wie Fürsorge, Verpflegung,Erziehung, schulische und berufliche Bildung durch die Pflegefamilie wahrgenommen werden.