Es gibt Zeiten, in denen Gottesdienste (Ibâdas) entweder obligatorisch (farz) bzw. verpflichtend (wâdschib) sind oder als Sunna, also der Tradition des Propheten gemäß gesehen werden. Jede Ibâda innerhalb ihrer vorgesehenen Zeit auszuführen, gilt daher am verdienstvollsten. Als der Prophet gefragt wurde, welche gute Tat die beliebteste bei Allah ist, antwortete er: „Die beliebteste Tat bei Allah ist das Gebet zur rechten Zeit.“
Die Fitra-Abgabe ist eine Pflicht für alle, die die nötigen finanziellen Mittel dazu besitzen. Sie kann innerhalb des Ramadans entrichtet werden sowie auch nach dem Festtagsgebet (Îd- bzw. Bayram-Gebet). Allerdings ist es eindeutig vorzüglicher, sie noch vor dem Gebet zu entrichten. Der Prophet sagte diesbezüglich: „Wird die Fitra vor dem Festtagsgebet entrichtet, ist sie wie eine anerkannte Zakat. Wird sie jedoch nach dem Gebet entrichtet, ist sie gleich einer beliebigen Sadaka.“